Exportverbot für Schweinefleisch – weniger Pacht?

Leserfrage: Aufgrund der Exportverbote für Schweinefleisch darf unser Pächter den Pachtpreis mindern - gilt das noch?

Wochenblatt-Leser Burkhard P. in U. fragt: Wir haben unseren Schweinestall verpachtet und mit dem Pächter ist vereinbart, dass er für die Dauer eines Exportverbotes von deutschem Schweinefleisch in sogenannte Drittländer 20 % weniger Pacht zahlen muss. Inzwischen wurde dieses Exportverbot teilweise aufgehoben. Ist der Pächter noch immer berechtigt, den Pachtpreis um 20 % zu reduzieren?

Rechtsanwalt Hubertus Schmitte, WLV, nimmt Stellung: Davon ist unseres Erachtens auszugehen.

Zuzugeben ist aber, dass die Klausel nicht ganz eindeutig formuliert ist, wenn es heißt „dass die Pachtpreisreduzierung vereinbart ist für...