Darf der Netzbetreiber Bäume fällen?

Leserfrage: Wem gehören die vom Netzbetreiber gefällten Bäume in meinem Wald?

Wochenblatt-Leser Philipp M. in G. fragt: 1980 schloss mein Opa mit der RWE eine Vereinbarung, wonach für den Bau einer Hochspannungsfreileitung ein Leitungsrecht eingeräumt wurde. RWE zahlte eine Entschädigung. Die Leitung führt durch Wald, wofür eine Schneise abgeholzt wurde. Vereinbart wurde auch, dass RWE Bäume und Sträucher entfernen bzw. kurz halten darf, wenn diese die Leitungen gefährden. Hat der jetzige Netzbetreiber Westnetz gemäß dieser Vereinbarung das Recht, auch heute noch Bäume zu schneiden und das Holz zu behalten?

Hubertus Schmitte, Rechtsanwalt, WLV, kann informieren: Mit der Vereinbarung, die 1980 ­geschlossen wurde, haben Ihre Rechtsvorgänger im Eigentum mit der RWE vereinbart, dass dem Bau einer Hochspannungsfreileitung über Ihre Grundstücke zugestimmt wird. Es wurde ein dingliches Recht bewilligt, welches in das Grundbuch eingetragen wurde, nämlich eine „beschränkte persönliche Dienstbarkeit“. Nach dieser Dienstbarkeit ist RWE berechtigt, Ihre Grundstücke für den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung der Hochspannungsfreileitung mit den dazugehörigen Masten und Zubehör in Anspruch zu nehmen und betreten zu lassen.

Schutzstreifen für Leitung

In einem Schutzstreifen von 28 m Breite ist die Errichtung von Bauwerken unstatthaft. Bäume und Sträucher dürfen in einem Schutzstreifen von 46 m Breite die Leitung nicht gefährden und auch Montage-...