Balkonabfluss in Mietwohnung verstopft: Wer zahlt?

Leserfrage: Muss der Mieter die Kosten des verstopften Balkonabflusses bezahlen?

Wochenblatt-Leserin Verena C. in H. fragt: Mein Mieter ist Ende 2023 ausgezogen. Eine offi­zielle Wohnungsübergabe erfolgte nicht. Jetzt sehe ich, dass der Regen­abfluss des Balkonbodens mit Laub und Dreck ver­stopft ist. Ich muss eine Fachfirma beauftragen. Wer trägt die Kosten? Gemäß Mietver­trag übernimmt der Mieter „bis zu drei Mal im Jahr Kosten von 100 €“.

Matthias Dombrowski, Rechtsanwalt, Kanzlei Heckmann, Ense, nimmt Stellung: Mieter haben eine Obhutspflicht bezüglich der Mietsache und sind unter anderem dazu verpflichtet, Verstopfungen von Balkonabflüssen zu vermeiden sowie dem Vermieter zu melden. Zu dieser Pflicht gehört die Beseitigung von Laub und Dreck auf dem Balkon und wohl auch die Entfernung von Schmutz, der sich direkt...