Auto in Zahlung gegeben – Turbo­lader kaputt

Müssen wir ein in Zahlung zu gegebenes Auto so übergeben, wie es bei der Besichtigung war?

Wochenblatt-Leser Michael H. in D. fragt: Anfang des Jahres haben wir ein neues Auto gekauft. Es wird bis Ende Mai geliefert. Unseren alten Pkw gaben wir in Zahlung. Vereinbart wurde, dass das alte Auto bei Übergabe TÜV hat und eine Inspektion erfolgt ist. Das haben wir vor­nehmen las­sen. Nun ist der Turbolader kaputt. Müssen wir den Einbau des Turboladers bezahlen? Wenn ja, ist ein gebrauchter ausreichend?

Stefan Schomakers, Rechtsanwalt, WLV, nimmt Stellung: Offenbar handelt es sich um eine sogenannte Annahme an „Erfüllungs statt“ (§ 364 BGB). Gemäß § 365 BGB gilt bei einer Annahme an Erfüllungs statt sogar der Grundsatz, dass für den in Zahlung zu gebenden Pkw von Ihnen in gleicher Weise Gewähr zu übernehmen ist, wie sie der...