Wochenblatt-Leser Michael H. in D. fragt: Anfang des Jahres haben wir ein neues Auto gekauft. Es wird bis Ende Mai geliefert. Unseren alten Pkw gaben wir in Zahlung. Vereinbart wurde, dass das alte Auto bei Übergabe TÜV hat und eine Inspektion erfolgt ist. Das haben wir vornehmen lassen. Nun ist der Turbolader kaputt. Müssen wir den Einbau des Turboladers bezahlen? Wenn ja, ist ein gebrauchter ausreichend?
Stefan Schomakers, Rechtsanwalt, WLV, nimmt Stellung: Offenbar handelt es sich um eine sogenannte Annahme an „Erfüllungs statt“ (§ 364 BGB). Gemäß § 365 BGB gilt bei einer Annahme an Erfüllungs statt sogar der Grundsatz, dass für den in Zahlung zu gebenden Pkw von Ihnen in gleicher Weise Gewähr zu übernehmen ist, wie sie der Verkäufer des Neuwagens Ihnen gegenüber bei auftretenden Mängeln am Neufahrzeug zu gewähren hat.
Vor Übergabe liegt die Verschlechterungsgefahr beim Verkäufer
Die Rechtsprechung geht hier jedoch von einem stillschweigenden Haftungsausschluss in Bezug auf den in Zahlung gegebenen Pkw aus. Wie so häufig kommt es also entscheidend darauf an, was im Einzelnen im Kaufvertrag hinsichtlich der Beschaffenheit/des Zustands bei Übergabe geregelt wurde. Leider würde Ihnen in dem konkreten Fall aber wohl auch ein Haftungsausschluss nicht weiterhelfen, zumal ein solcher erst zum Tragen kommt, wenn der Gefahrübergang (Aushändigung des alten Pkw an den Verkäufer) bereits stattgefunden hat. Vor der Übergabe liegt die Gefahr für eine zufällige Verschlechterung des Fahrzeugs bei Ihnen.
Zustand wie bei Besichtigung
Auch wenn der Verkäufer den Pkw nicht im Einzelnen geprüft hat, wird – wenn nicht etwas anderes vereinbart wurde – davon auszugehen sein, dass der Zustand der sich bei der „Besichtigung“ gezeigt hat, auch der bei Übergabe geschuldete Zustand sein soll. Zu diesem Zeitpunkt hatte sich der Defekt des Turboladers jedoch noch nicht gezeigt.
Aus diesen Gründen werden Sie für die Reparatur des Fahrzeugs aufkommen müssen. Der Verkäufer wäre ansonsten nicht – allenfalls zu einem günstigeren Ankaufspreis – verpflichtet, Ihr Fahrzeug in Zahlung zu nehmen.
Gebrauchtes Ersatzteil für Gebrauchtfahrzeug
Da es sich jedoch um ein Gebrauchtfahrzeug handelt, wird nicht von Ihnen verlangt werden können, dass Sie einen fabrikneuen Turbolader verbauen lassen. Der Einbau eines gebrauchten – dem Fahrzeugalter entsprechenden – Turboladers genügt hier. Die Kosten hierfür (inklusive Einbau) haben Sie zu tragen.
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(Folge 17-2023)