Aus Acker wird Grünland, wer haftet?

Leserfrage: Wir haben eine Ackerfläche gepachtet, die wir als Grünland nutzen. Wegen des Umbruch­verbots haben wir uns mit dem Verpächter geei­nigt, Grünlandumbruchrechte zu kaufen. Wer zahlt dafür?

Wochenblatt-Leserin Laura W. fragt: 1988 haben wir eine Ackerfläche gepachtet, die wir seit­dem als Grünland nutzen. Als das Grünland­umbruch­verbot eingeführt wurde, sind wir davon ausge­gan­gen, dass dem Verpächter die Zusammenhänge klar sind. Er ist selbst Prämienantragsteller und daher mit der ganzen Materie ver­traut. Dem war aber nicht so. Wir haben uns nun so geei­nigt, Grünlandumbruchrechte zu kaufen. Wie müssen die anfal­len­den Kosten für den Kauf aufgeteilt werden?

Hubertus Schmitte, Rechtsanwalt, WLV, antwortet: Ratsam ist es, dass Sie und der Verpächter sich die Kosten teilen.

Das hat folgenden Grund: Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 28. April 2017 (Az. Lw ZR 4/16) entschieden, dass es die Pflicht ­eines Pächters ist, die Entstehung von Dauergrünland durch einen rechtzeitigen Umbruch abzuwenden, wenn als Ackerland verpachtete Flächen als Grünland genutzt werden. Dies entspreche ordnungsgemäßer Bewirtschaftung der Fläche, die die Pflicht des Pächters sei. Komme der Pächter dieser Pflicht nicht nach, sei er zum...