Abverkauf: Was passiert mit dem Hofvermerk?

Ich habe die Landwirtschaft aufgeben. Die Hofstelle wird nicht mehr genutzt. Ein Handwerker möchte die Hofstelle erwerben und die Wirtschaftsgebäude als Lagerraum und Werkstatt nutzen, das Wohnhaus in zwei Wohnungen umbauen. Geht bei Verkauf der Hofstelle die Hofeigenschaft verloren? Sind die Umnutzung der Wirtschaftsgebäude und der Umbau des Wohnhauses genehmigungsfähig?

Ein Hof im Sinne der Höfeordnung besteht gemäß § 1 Absatz 1 Höfeordnung aus land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücken mit ­einer zu ihrer Bewirtschaftung ­geeigneten Hofstelle. Entfällt die Hofstelle, regelt § 1 Absatz 3 Höfeordnung, dass in diesem Fall die Hofeigenschaft erst mit der ­Löschung des Hofvermerks im Grundbuch eintritt. Da bei Abverkauf einer Hofstelle möglicherweise die Mitarbeiter des Grundbuchamtes aufmerksam werden, könnte es passieren, dass das Landwirtschaftsgericht Sie anhört und anschließend von Amts wegen den Hofvermerk löscht, weil eine Hof­stelle nicht mehr vorhanden ist. Gehen Sie daher davon aus, dass...