Absage trotz vorheriger Absprachen?

Leserfrage: Über ein Kleinanzeigenportal hat eine Nutzerin Schallplatten für 2 bis 4 € pro Stück angeboten. Ich habe ihr die Titel genannt, die ich kaufen möchte und wir haben einen Termin für die Übergabe vereinbart. Den genauen Preis haben wir offen gelassen. Später wurde ihr klar, dass die Platten weitaus mehr wert sind. Daraufhin hat sie mir mit dem Hinweis abgesagt, sie würde von ihrem Recht Gebrauch machen, innerhalb von 24 Stunden vom Kaufvertrag zurückzutreten. Ist das tatsächlich rechtens?

Wochenblatt-Leserin Marlena W. fragt: Über ein Kleinanzeigenportal hat eine Nutzerin Schallplatten für 2 bis 4 € pro Stück angeboten. Ich habe ihr die Titel genannt, die ich kaufen möchte und wir haben einen Termin für die Übergabe vereinbart. Den genauen Preis haben wir offen gelassen, da ich mir vor Ort weitere Platten anschauen wollte. Später wurde ihr klar, dass die Platten weitaus mehr wert sind. Daraufhin hat sie mir mit dem Hinweis abgesagt, sie würde von ihrem...