Wildkammer: Bauamt untersagt Umnutzung

Wir möchten das Wildfleisch aus dem gepachteten Jagdrevier künftig direktvermarkten und darum einen Teil unseres ehemaligen Rinderstalls zu einer Wildkammer umbauen. In einer Bauvoranfrage teilte uns der Sachbearbeiter mit, den Bauantrag wegen „Liebhaberei“ ablehnen zu müssen – nötig wäre der Besitz einer Eigenjagd. Tatsächlich sind unsere landwirtschaftlichen Flächen (15 ha) verpachtet, den Wald (45 ha) bewirtschaften wir selbst. Kann das Bauamt tatsächlich den Bauantrag ablehnen?

Die Ihnen erteilte Auskunft ist insofern falsch, da Sie die Wildkammer nicht etwa in ein neu zu errichtendes Gebäude planen, sondern in einen bereits bestehenden ehemaligen Rinderstall. Aufgrund Ihrer Beschreibung gehen wir davon aus, dass der Rinderstall Teil einer (ehemaligen) Hofstelle ist.

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