Widerspruch gegen Windpark

Bei uns soll ein Windpark in direkter Nähe zum Landschaftsschutzgebiet bzw. Naherholungsgebiet mit drei Anlagen erstellt werden. Bisher haben die Unternehmen noch nicht über das Vorhaben informiert. Der Bauantrag beim Kreis ist noch nicht gestellt worden. Was kann ich als Anwohner tun, um gegen das Vorhaben Widerspruch einzulegen?

Soll ein Windpark errichtet werden, ist dafür eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz erforderlich. Das BImSchG kennt verschiedene ­Verfahrensarten: ein „förmliches Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung“ und ein ­„vereinfachtes Genehmigungsverfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung“.

Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung

Bei einem Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung wird der Genehmigungsantrag vom Kreis öffentlich bekannt gemacht und alle Antragsunterlagen liegen öffentlich aus. Innerhalb der gesetzten Frist besteht die Möglichkeit, ­Einwendungen beim Kreis zu ­erheben. Wird die Genehmigung erteilt, kann Klage...