Soll ein Windpark errichtet werden, ist dafür eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz erforderlich. Das BImSchG kennt verschiedene Verfahrensarten: ein „förmliches Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung“ und ein „vereinfachtes Genehmigungsverfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung“.
Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung
Bei einem Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung wird der Genehmigungsantrag vom Kreis öffentlich bekannt gemacht und alle Antragsunterlagen liegen öffentlich aus. Innerhalb der gesetzten Frist besteht die Möglichkeit, Einwendungen beim Kreis zu erheben. Wird die Genehmigung erteilt, kann Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.
Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung
Bei einem Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung findet eine solche Beteiligung der Öffentlichkeit nicht statt. Wer in einem vereinfachten Genehmigungsverfahren seine Rechte bereits vor Erteilung der Genehmigung wahren will, muss bei der Genehmigungsbehörde gemäß § 13 Abs. 2 S. 1 VwVfG beantragen, zum Genehmigungsverfahren hinzugezogen zu werden. Wer zum Verfahren hinzugezogen ist, hat das Recht, vor Genehmigungserteilung nach § 28 VwVfG von der Genehmigungsbehörde angehört zu werden und hat einen Anspruch auf Akteneinsicht gemäß § 29 VwVfG in die Genehmigungsunterlagen.
Umweltverträglichkeitsprüfung
Unabhängig von einer Hinzuziehung zum Verfahren kann ein Anspruch auf Akteneinsicht nach dem Umweltinformationsgesetz bestehen. Alle Anträge sind an die Genehmigungsbehörde, den jeweiligen Kreis/die kreisfreie Stadt, zu richten. Wer als Nachbar zum Verfahren hinzugezogen wurde, kann später gegen die Genehmigung beim zuständigen Verwaltungsgericht klagen. Wer am Verfahren nicht beteiligt wurde, kann gegen die Erteilung der Genehmigung Widerspruch einlegen.
Welches Verfahren anzuwenden ist, hängt davon ab, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wird durchgeführt, wenn dies der Vorhabenträger beantragt hat. Ansonsten muss bei einer Windenergieanlage mit drei Windenergieanlagen im Einzelfall geprüft werden, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.
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