Wochenblatt-Leser Fritz M. fragt: Wir bewirtschaften eine kleine Nebenerwerbslandwirtschaft. Den Hof haben wir seit 15 Jahren. Wir wissen nicht bei allen Gebäuden, ob und für welche Tierhaltung sie genehmigt sind. Wie können wir das herausfinden, ohne selbst das Bauamt zu fragen?
Sonja Friedemann, Rechtsanwältin, WLV, antwortet: Um festzustellen, wie die aktuelle Genehmigungslage Ihres Betriebes genau ist, kann tatsächlich nur die Auskunft beim Bauordnungsamt weiterhelfen. Wenn Sie diese nicht in Person einholen wollen, gibt es die Möglichkeit, einen Rechtsberater, zum Beispiel einen Rechtsanwalt oder einen Juristen beim Landwirtschaftlichen Kreisverband, mit einer Vollmacht zu beauftragen, die Rechtsauskunft für Sie einzuholen. Grundsätzlich haben wir dabei keine Bedenken, das Bauordnungsamt nach solchen Auskünften zu fragen, da eine andere Aufklärung vollumfänglich nicht gewährleistet werden kann.
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(Folge 14-2024)