Stellplätze für Wohnmobile anbieten?

Der Spiel- und Grillplatz unseres Ferienhofs ist im Kataster als „Freizeitgelände“ ausgewiesen. Seit Jahr­zehnten nutzen ihn Zeltgruppen. Können wir auf diesem Gelände auch Wohnmobile oder Tinyhäuser zeitweise unter­bringen? Eine Baugenehmigung gibt es nicht.

Grundsätzlich ist eine Ausweisung im Kataster (hier als Freizeitgelände) nicht von Belang für die Frage, ob die Nutzung baurechtlich zuzulassen ist. Dafür spielt vielmehr eine Rolle, ob das Gelände im Innen- oder Außenbereich liegt. Wir unterstellen, dass Ihr Hof im Außenbereich liegt.

Im Außenbereich und ohne konkrete Genehmigung gilt: Grundsätzlich sind separate Wohnmobil-Stellplätze und Tinyhouses baugenehmigungsbedürftig, da gemäß § 62 Abs. 1 Nr. 14 c BauO NRW nur nicht...