Regenwasser von Straße auf Acker?

Unsere Gemeinde plant die Verbreiterung einer viel befahrenen Gemeindestraße. Dabei will sie keinen Seitengraben errichten. Deshalb wird das seitlich abfließende Regenwasser auf meinen etwas tiefer liegenden Acker geleitet. Muss ich das dulden?

Bei der Planung und dem Bau von Straßen hat der Träger die anerkannten Regeln der Straßenbautechnik zu beachten. Zu diesen Vorschriften zählen auch die landesrechtlichen Vorschriften des Wasser- und Nachbarrechtes über die Veränderungen des Ablaufes wild abfließenden Wassers. Hierzu bestimmt § 115 Abs. 1 Satz 1 des Landeswassergesetzes NRW, dass der Eigentümer eines Grundstücks den Ablauf wild abfließenden Wassers nicht künstlich so verändern darf, dass tieferliegende Grundstücke belästigt werden. Unter dieses Verbot fällt zwar eine Veränderung des...