Neue Scheune einmessen?

Leserfrage: Muss ich die nicht genehmigungspflichtige Scheune einmessen lassen?

Wochenblatt-Leser Jochen B. in Z. fragt: Ich habe eine Scheune (25 x 22 m) auf meinem bestehen­den Hof im Außenbereich gebaut. Die bauliche Anlage hat das Katasteramt mit einer dazugehörigen Fläche von 4600 m2 eingemessen. Wie kann ich diese 4600 m2 auf etwa 2000 m2 für die Hofstelle ändern lassen? Handelt es sich überhaupt um eine bauliche Anlage, die einmessungspflichtig ist?

Sonja Friedemann, Rechtsanwältin, WLV, kann informieren: Auch für eine neue Scheune, die den Gebäudebegriff erfüllt, besteht die Pflicht, sie...