Mutterboden auffüllen – Bauantrag stellen?

Leserfrage: Was muss ich beachten, wenn ich Mutterboden auf einem Acker auffüllen will?

Alexander B. in N. möchte einen Acker mit Mutterboden auffüllen. Was muss er dabei beachten? Welche Menge kann er auffüllen bzw. wie hoch darf die Erhöhung sein? Braucht er dafür eine Genehmigung? Was gilt es bezüglich der Grenzen zum Nachbaracker zu beachten?

Thomas Hemmelgarn, Rechtsanwalt, WLV, gibt eine Einschätzung: Gemäß § 62 Absatz 1 Nr. 9 der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sind Aufschüttungen bis zu einer Höhe von 2 m und einer Grundfläche von 30 m², im Außenbereich bis 400 m², genehmigungsfrei. Bei Überschreitung dieser Flächengrößen muss eine entsprechende baurechtliche Genehmigung beantragt werden.

Flächengröße und bodenschutzrechtliche Vorschriften beachten

Darüber hinaus müssen aber auch bodenschutzrechtliche Vorschriften beachtet werden. Wer...