Muss Stadt B-Plan ändern?

Bei Aufstellung des Bebauungsplans Mitte der 90er-Jahre war vorgeschrieben worden, dass ein Teil der Einfamilienhäuser und ein Wohnblock (Eigentumswohnungen) mit Dachbegrünung zu versehen war. Jetzt will die Stadt zulassen, dass der Wohnblock mit Pfannen eingedeckt wird. Geht das einfach so? Oder muss der B-Plan geändert werden?

Für Abweichungen vom Bebauungsplan sieht § 31 BauGB zwei Möglichkeiten vor. Es handelt sich dabei einmal um eine Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB, die in dem Bebauungsplan nach Art und Umfang ausdrücklich vorzusehen ist. Ist eine Ausnahme im Bebauungsplan selbst nicht vorgesehen,...