Kleinkläranlage warten lassen?

Vor geraumer Zeit hatte es einen Zuschuss beim Bau einer Kleinkläranlage gegeben. Voraussetzung war die regelmäßige Wartung. Wie sieht es damit heute aus? Wir hatten uns 2001 eine Tropfkörperanlage (Nordbeton) angeschafft – ohne Zuschuss. Müssen wir die Wartung nachweisen?

Das Land NRW hat bis zum Jahr 2005 die Nachrüstung bzw. den Neubau von vollbiologischen Kleinkläranlagen gefördert. Eine Förderbedingung war der Abschluss eines Wartungsvertrages. Unabhängig davon verlangen die zuständigen Kreisbehörden zum Betrieb einer Kleinkläranlage den Nachweis der regelmäßigen Wartung.

Diese Regelung resultiert aus der Forderung, den Betrieb...