Kein Schafstall für „Hobbybauer“?

Ich bewirtschafte einen kleinen Nebenerwerbshof (2 ha Weide, zehn Mutterschafe). Jetzt will uns die Stadt keine Baugenehmigung für einen neuen Schafstall erteilen. Bin ich nach Baurecht Nebenerwerbslandwirt oder Hobbybauer? Mein alter Stall ist stark baufällig.

Die Stadt lehnt den Bauantrag vermutlich deshalb ab, da Sie wegen der kleinen Fläche und geringen Intensität Ihres „Nebenerwerbshofes“ nicht als privilegiert gelten. Reine Hobbybetriebe, nämlich Betriebe ohne nachhaltige Gewinnerzielungsabsicht, werden nach dem Baurecht als nicht privilegiert eingestuft. Deshalb bekommen sie grundsätzlich keine Neubauten im Außenbereich geneh­migt.

Eine andere Frage ist, ob Sie den bisherigen Schafstall nicht nach und nach sanieren.

Gemäß § 35 Abs. 2 BauGB kann die...