Gilt alte Baulast für neuen Bauantrag?

1976 hatte mein Vater einen Wagenunterstand direkt auf der Grenze gebaut. Der Nachbar war einverstanden und es wurde eine Baulast im Grundbuch eingetragen. Nun ist der Unterstand baufällig. Ich möchte ihn abreißen und neu bauen. Kann ich im Bauantrag für einen Neubau die bisherige Baulast übernehmen?

In Ihrem Bauantrag können Sie auf die bisherige Baulast verweisen. In der Baulastübernahme aus dem Jahr 1976 hat der (damalige) Eigentümer des Nachbargrundstückes gegenüber der Bauaufsichtsbehörde die öffentlich-rechtliche Verpflichtung gegenüber dem Nachbargrundstück (Ihrem Grundstück) übernommen, entlang der gemeinsamen seitlichen Grenze zum Baugrundstück, gemessen in 3 m Abstand zur Grenze, in einer Breite von 3 m, sich für diesen Bereich...