Fünf Wohnungen auf der Hofstelle

Wir haben auf unserem früheren landwirtschaftlichen Betrieb Wohnungen umgebaut und möchten diese um weitere Wohnungen erweitern. 250 m von der Hofstelle entfernt ist inzwischen ein Industriegebiet entstanden. Werden die zwei zusätzlichen Wohnungen genehmigt?

Sie planen auf Ihrem früheren landwirtschaftlichen Betrieb neben den drei bereits vorhandenen Wohnungen in Wirtschaftsgebäuden weitere zwei Wohnungen einzurichten.

Die Errichtung von insgesamt fünf Wohnungen in ehemaligen Wirtschaftsgebäuden im Außenbereich wird erst durch das gerade verabschiedete Baulandmobilisierungsgesetz möglich. Grundsätzlich benötigen Sie eine Baugenehmigung, die nach diesem neuen Bauplanungsrecht auch erteilt werden könnte. Allerdings steht jede Baugenehmigung im Außenbereich unter dem Vorbehalt, dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen und...