Der Nachbar, der den Hähnchenstall plant, muss im Zuge der Baugenehmigung nachweisen, dass der anfallende Wirtschaftsdünger ordnungsgemäß verwendet wird. Die Ermittlung der Nährstoffaufnahmekapazität auf den eigenen Flächen erfolgt nach dem NRW-Beurteilungsblatt. Reicht die eigene bewirtschaftete Fläche nicht aus, hat der Bauherr verschiedene Alternativen.
Eine Möglichkeit ist ein langfristiger zwischen Ihnen und dem Hähnchenstallbetreiber geschlossener Wirtschaftsdüngerabnahmevertrag. Dieser in der Regel auf mindestens neun Jahre geschlossene Vertrag sichert Ihrem Nachbarn die Abgabe des Wirtschaftsdüngers für neun Jahre zu. Gleichzeitig sind Sie für den Zeitraum verpflichtet, die Wirtschaftsdünger aufzunehmen. Auch hier gilt, dass für die Aufnahme der Wirtschaftsdünger eine Orientierung am Bedarf erfolgen muss. Dieser ergibt sich aus den angebauten Früchten und dem Ertragsniveau und sollte im Vorfeld berechnet werden, um den Vorgaben der Düngeverordnung (maximal 170 kg N/ha aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft und zulässige N- und P-Bilanzsalden) gerecht zu werden.
Der Nachbar kann auch eine Vermittlungsgarantie vom Kuratorium BHD/MR erhalten und mit dieser die Baugenehmigung erreichen. Ist der Stall errichtet, sind die Wirtschaftsdünger zielgerichtet einzusetzen. Diese Wirtschaftsdünger könnten Sie auf Ihren landwirtschaftlichen Nutzflächen einsetzen. Die Verbringung ist über ein Lieferscheinverfahren zu dokumentieren. Die Teilnahme an diesem System, welches als Nährstoffmanagement NRW bekannt ist, wird von den Baugenehmigungsbehörden anerkannt. Viele Betriebe bevorzugen dies, da sie sich und die Entwicklung ihres Betriebes nicht langfristig festlegen möchten.
Nehmen Sie Kontakt mit dem WLV-Kreisverband, dem Betriebshilfsdienst oder der Kreisstelle der Landwirtschaftskammer auf. Sie können die Gegebenheiten vor Ort einschätzen und bei Berechnung und Umsetzung Hilfe leisten.