Ferienwohnungen im alten Speicher?

Wir wollen zwei alte Speicher, die unter Denkmalschutz stehen, versetzen und darin zwei Wohnungen einbauen. Die Denkmalbehörde hat alles genehmigt. In unserem Haupthaus wohnen drei Generationen. Ein Altenteilerhaus haben wir nicht. Können wir in den Speichern Ferien- oder Wohnungen für Mitarbeiter einbauen, damit wir später noch ein frei stehendes Altenteilerhaus genehmigt bekommen?

Ihre Befürchtung, das für den Fall, dass Sie den versetzten Speicher baurechtlich als Altenteilerhaus beantragen und nutzen, Sie später kein Altenteilerhaus mehr genehmigt bekommen, haben Sie zu Recht.

Insofern sollten Sie bezüglich der beiden Speicher im Bauantrag klarstellen, dass es sich hier um Bauvorhaben gemäß § 35 Abs. 4 BauGB handelt. Danach können „erhaltenswerte, das Bild der Kulturlandschaft prägende Gebäude“ umgenutzt werden,...