Ein Baudenkmal abreißen?

Mein Wohnhaus, Baujahr 1880, ist stark baufällig, deshalb wollte ich es abreißen. Doch plötzlich war die Denkmalbehörde da und stellte es unter Schutz. Ein Architekt meint, die Renovierung wird das Doppelte eines Neubaus kosten. Was kann ich tun?

Gegen die Unterschutzstellung können Sie sich nicht erfolgreich wehren. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass die Unterschutzstellung für Sie kein belastender Verwaltungsakt ist. Belastet werden Sie erst, wenn bestimmte Vorhaben bis hin zum begehrten Abriss Ihnen nicht genehmigt werden, letztlich mit Verweis auf die Denkmaleigenschaft. Stellen Sie daher einen Abrissantrag und begründen Sie diesen sorgfältig. Gegen den abgelehnten Bescheid können Sie Klage beim Verwaltungsgericht einreichen.

Weisen Sie darauf hin, dass es Ihnen nicht zumutbar ist, das Gebäude instand zu setzen und zu unterhalten. Für diesen Fall muss Ihnen die Behörde eine...