Wochenblatt-Leserin Daniela S. in H. fragt: Freunde von uns würden gerne ihren Chalet-Wohnwagen bei uns auf dem Hof aufstellen. Sie wollen ganzjährig darin wohnen. Der Wohnwagen kann jederzeit versetzt werden. Was müssen wir rechtlich beachten?
Sonja Friedemann, Rechtsanwältin, WLV, kann informieren: Wir gehen davon aus, dass sich Ihr Hof im Außenbereich befindet. Allein für das Aufstellen des Chalets an sich ist schon eine Baugenehmigung erforderlich. Ob Sie erteilt wird, liegt an dem konkreten Standort. Dabei spielt es eine Rolle, ob es ein Schutzgebiet gibt, wie die Abstände zu den Hofgebäuden sind und wie die Versorgung sichergestellt werden kann. Diese Fragen müssen Sie mit dem Bauamt klären.
Baugenehmigung erforderlich
Eine Anmeldung Ihrer Freunde unter Ihrer Adresse ist nur möglich, wenn die Baugenehmigungsbehörde eine entsprechende Genehmigung erteilt hat.
Darüber hinaus sollten Sie das Chalet der Versicherung anzeigen.
Vertrag zur Grundstücksüberlassung
Für die Überlassung des Grundstückes sollten Sie eine individuelle Vereinbarung von einem versierten Juristen ausarbeiten lassen.
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(Folge 5-2023)