Baumängel am neuen Wohnhaus

Wir haben ein Wohnhaus gebaut: Die Endabnahme des Heizungs- und Sanitärgewerkes erfolgte vor zehn Monaten. Doch das Abnahmeprotokoll mit den vorhandenen Mängeln haben wir nie als Kopie erhalten. Jetzt haben wir weitere Fehler entdeckt und der Baufirma eine Mängelliste mit Frist als Einschreiben zugeschickt. Der Unternehmer reagiert nicht. Was können wir tun?

Bei den Arbeiten zur Errichtung der Heizungs- und Sanitäranlagen handelt es sich um Werkleistungen. Hier können Sie Sachmängelansprüche aus Werkverträgen geltend machen (§§ 633 ff. BGB). Wir gehen davon aus, dass bei Abnahme dieser Arbeiten durch Sie der Bauunternehmer ein Abnahmeprotokoll erstellt hat. Haben Sie das Protokoll unterschrieben oder die Unterschrift verweigert?

Mangelansprüche auf Nacherfüllung

Wir gehen davon aus, dass Sie die Bauabnahme nicht vorbehaltlos erklärt haben. Ansonsten hätte der Unternehmer die Mängel wohl auch nicht in das Protokoll aufgenommen. Von daher stehen Ihnen die Mängelansprüche insbesondere auf Nacherfüllung (§ 635)...