Baugenehmigung für Wintergarten?

Wir bewohnen ein Einfamilienhaus am Siedlungsrand im Außenbereich. An einer Hausseite befindet sich seit 1999 eine überdachte Terrasse (10 m lang, 3 m tief), die an unsere Garage grenzt. Jetzt möchten wir anstelle der Terrasse einen etwas größeren Wintergarten errichten. Brauchen wir dafür in NRW eine Baugenehmigung? Oder sind derartige Anbauten bis 30 m2 Grundfläche befreit?

Grundsätzlich gilt nach § 60 BauO NRW, dass „die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung von Anlagen einer Baugenehmigung bedürfen“, sofern sich aus der Bauordnung (BauO) selbst nichts anderes ableiten lässt.

In § 62 Abs. 1 Ziffer 1 lit. g BauO NRW ist jedoch Folgendes...