Wochenblatt-Leserin Lara D. in I. wohnt im Außenbereich auf einem stillgelegten Bauernhof und möchte in ihrem Garten ein Gewächshaus aufstellen. Benötigt sie für ein Gewächshaus im Garten eine Genehmigung? Welche Größen und Bauarten sind ohne Genehmigung möglich?
Sonja Friedemann, Rechtsanwältin, WLV, nimmt Stellung: Im Außenbereich gelten Sondervorschriften. Gebäude sind bis zu 75 m³ Brutto-Rauminhalt nur dann verfahrensfrei, wenn sie einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen. Gleiches gilt für Gewächshäuser ohne Verkaufsstätten mit einer Firsthöhe bis zu 5 m und 1600 m² Grundfläche. Auch diese sind nur verfahrensfrei, wenn sie einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb oder einem Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung dienen.
Hobby-Gewächshaus im Außenbereich: Baugenehmigung erforderlich
Sie teilen mit, der Bauernhof sei stillgelegt. Soll Ihr Gewächshaus also reines Hobby sein und in Ihrem Garten aufgestellt werden, ohne dass dies mit einem landwirtschaftlichen Betrieb zusammenhängt, benötigen Sie im Außenbereich für das Gewächshaus eine Baugenehmigung.
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(Folge 15-2024)