Baugenehmigung für Balkone, Wintergärten, Carports?

Wir wohnen in einem ehemaligen Kötterhaus im Außenbereich der Gemeinde, sind aber keine Landwirte. Darf man in den Außenbereichen von NRW Balkone, Wintergärten oder Carports genehmigungsfrei bauen?

Nach § 62 Abs. 1 Ziffer 1 lit. g BauO NRW sind nicht genehmigungsbedürftig „Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m2 und einer Tiefe bis zu 4,50  m, Balkonverglasungen sowie Balkonüberdachungen bis 30  m2 Grundfläche, Wintergärten bis 30  m2 Brutto-Grundfläche bei Gebäuden der...