Bauanträge in welcher Reihenfolge?

Wir möchten ein Altenteilerhaus bauen. In unserem Betriebsleiterhaus wohnen zwei Generationen. Zudem planen wir den Einbau von drei bzw. später fünf Wohnungen in eine Scheune zur Vermietung. Angedacht ist auch, das Betriebsleiterhaus durch einen Neubau zu ersetzen. Wie sollten wir die Bauanträge stellen? Kann uns das Bauamt das Altenteilerhaus verwehren, wenn die Wohnungen in der Scheune zuerst entstehen?

Die von Ihnen skizzierten Überlegungen sind nach § 35 Abs. 1 und § 35 Abs. 4 Ziffer 4 BauGB genehmigungsrechtlich möglich. Grundsätzlich gilt jedoch, dass die Bauvorhaben in einer flächensparenden, die Bodenversiegelung auf das notwendige Maß begrenzenden und den Außenbereich schonenden Weise auszuführen sind.

Dies bedeutet zum Beispiel, dass Sie kein neues Altenteilerhaus baurechtlich beantragen können, wenn Ihnen seitens der Genehmigungsbehörde vorgehalten werden kann, dass auf dem Hof für Sie genügend Wohnraum zur Verfügung steht. Das ist gegenwärtig aber noch nicht der Fall. Sie bewohnen mit zwei...