Bau-Erleichterungen auch im Außenbereich?

Zum 1. Juli 2021 hat sich die Landesbauordnung von NRW geändert. Danach ergeben sich Vereinfachungen beim Dachbodenausbau und beim Einbau von Dachgauben. Beziehen sich diese Änderungen auch auf den Außenbereich?

Zum 1. Juli 2021 hat sich die Landesbauordnung in NRW (nochmals) geändert. Schon 2018 ist sie grundlegend überarbeitet worden. Mit der neuen Änderung wollte man Maßnahmen zur Beschleunigung des Mobilfunkausbaus, zur Einsparung von CO2-Gebäudeimmissonen und zur Förderung des nachhaltigen Bauens verankern. Auch die von Ihnen angesprochenen Maßnahmen zur Erleichterung von Dachgeschossaus- und -aufbauten zur Gewinnung von (zusätzlichem) Wohnraum standen auf der Agenda.

Gerade diese Maßnahmen helfen, ohne Inanspruchnahme zusätzlicher Grundstücksflächen mehr Wohnraum zu schaffen, um insbesondere in den Ballungsgebieten eine Erleichterung der Wohnraumsituation herbeizuführen. Deshalb hat man in den §§ 30 und 39 Landesbauordnung die...