An Brückenkosten beteiligen?

Eine Brücke führt von der Straße zu unserem Hof. Sie ruht auf Bruchsteinen zu beiden Seiten des Baches, der sich im Eigentum der Stadt befindet. Jetzt zeigen sich Risse im Asphalt über der Brücke. Bruchsteine an den Außenmauern sind weggebrochen. Die Stadt schätzt die Sanierungskosten auf 8.000 €. Die Bruchsteine unter der Brücke sollen neu eingesetzt und verfugt werden. Laut Stadt muss ich mich an den Kosten beteiligen, weil die Sanierung in meinem Interesse liege. Wie ist die Rechtslage?

Nach § 23 des Landeswassergesetzes NRW obliegt die Unterhaltung einer baulichen Anlage in oder an einem Gewässer dem Eigentümer und dem Besitzer der Anlage. Bei einer Brücke, die über ein Gewässer führt, handelt es sich im Regelfall um eine Anlage im Sinne des § 23 LWG.

Mit dieser gesetzlichen Regelung ist also ein Sondertatbestand geschaffen...