Wochenblatt-Leser Albert W. fragt: Wie kann ich am Vorfluter an unserer Pferdewiese dauerhaft Brennnesseln bekämpfen? Welche Mittel sind erlaubt?
Eugen Winkelheide, Pflanzenschutzdienst, Landwirtschaftskammer NRW, antwortet: Unter einem Vorfluter versteht man einen natürlichen oder künstlichen Wasserlauf, der Wasser oder ggf. vorgereinigtes Abwasser aufnimmt und ableitet. In der Regel sind Böschungen des Vorfluters Nichtkulturland. Insofern sind Pflanzenschutzmittelanwendungen in der Regel dort verboten. Hier besteht nur die Möglichkeit der regelmäßigen Mahd/Mulchen der Flächen, um die Brennnesseln langfristig zu dezimieren.
10 m Abstand zum Gewässer
Des Weiteren ist im § 12 Absatz 2 PflSchG festgelegt, dass Pflanzenschutzmittel nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern angewendet werden dürfen. In NRW muss nach § 4a PflSchAnwV bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ein Abstand von 10 m zum Gewässer, gemessen ab der Böschungsoberkante, eingehalten werden. Dieser Abstand kann reduziert werden, wenn eine geschlossene, ganzjährig begrünte Pflanzendecke (zum Beispiel Dauergrünland) vorhanden ist. Sollte der Vorfluter also ständig oder periodisch – das heißt regelmäßig über einen gewissen Zeitraum – Wasser führen, dann muss auch auf der Wiese noch mindestens ein 5-m-Abstand zur Böschungsoberkante eingehalten werden. Je nach Anwendungsbestimmungen der Pflanzenschutzmittel (Gebrauchsanweisung) muss gegebenenfalls auch noch ein größerer Abstand eingehalten werden.
Da Brennnesseln nesterweise auftreten, ist eine Einzelpflanzen- oder Horstbehandlung mit der Rückenspritze angeraten. Hier ist zum Beispiel das Herbizid Ranger/Garlon (einprozentige Lösung, 10 ml Ranger/Garlon in 10 l Wasser) einsetzbar. Bei einer Flächenbehandlung reichen 1,4 l/ha Ranger/Garlon, wenn die Brennnessel nach mehrmaligem Schnitt etwa 20 bis 30 cm hoch ist, aber noch keine Blüten sichtbar sind.
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(Folge 36-2023)