Pflanzenschutz nur mit Sachkunde?

Leserfrage: Ich habe mehrere Mitarbeiter, die keinen Sachkundenachweis Pflanzenschutz besitzen. Dürfen diese Pflanzenschutzmittel nach meinen Anweisungen ausbringen, wenn ich sie anmische?

Wochenblatt-Leser Thorsten W. fragt: Ich bin Lohnunternehmer und habe mehrere Mitarbeiter, die keinen Sachkundenachweis Pflanzenschutz besitzen. Dürfen diese Pflanzenschutzmittel nach meinen Anweisungen ausbringen, wenn ich sie anmische?

Andrea Claus-Krupp, Pflanzenschutzdienst, LWK NRW, antwortet: Das geltende Pflanzenschutzrecht fordert grundsätzlich von jedem, der Pflanzenschutzmittel beruflich anwendet, über Pflanzenschutz berät, Auszubildende ­beaufsichtigt oder Pflanzenschutzmittel abgibt, einen Sachkundenachweis im Kartenformat.

Für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ohne Sachkundenachweis lässt das Pflanzenschutzgesetz nur sehr begrenzt Ausnahmen zu. Diese beziehen sich im Wesentlichen auf sogenannte Einfache Hilfstätigkeiten (§ 9 Abs. 5 Nr. 2 PflSchG), die unter ­direkter Aufsicht eines...