Alle Behörden weltweit, die sich mit der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln befassen, stufen Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Glyphosat bei sachgemäßer Anwendung als nicht krebserregend ein. Sie nutzen dabei einen risikobasierten Ansatz. Berücksichtigt wird hierbei nicht der reine Wirkstoff, sondern die anwendungsfertige Spritzbrühe. Dies gilt auch für das JMPR (Joint Meeting on Pesticide Residues), eine Institution innerhalb der WHO, die sich mit Pflanzenschutzmitteln befasst. Das heißt aber auch, dass die mit der Zulassung in Deutschland erteilten Anwendungsbestimmungen zur Anwendung eingehalten werden müssen.
Die auch zur WHO gehörende IARC (Internationale Agentur für Krebsforschung) bewertet dagegen ein theoretisches Gefahrenpotenzial. Dabei wird die mögliche Gefahr des unverdünnten Wirkstoffs bewertet. Danach sind beispielsweise Sonnenlicht, Rauchen oder der Malerberuf krebserregend. Für Glyphosat wird das nicht ausgeschlossen und es steht somit beispielsweise mit rotem Fleisch und der Schichtarbeit in einer Gruppe. Anwendungsbestimmungen oder andere Vorsorgemaßnahmen dienen in allen Bereichen dazu, ein potenzielles Risiko auszuschließen.
Bei Wirkstoffen für Pflanzenschutzmittel ist es grundsätzlich so, dass Wirkstoffe, die krebserzeugend, erbgutschädigend oder fortpflanzungsschädigend sind, in der EU nicht mehr genehmigt werden dürfen. Wirkstoffe dürfen auch nicht in der Umwelt persistent, also schwer abbaubar, oder bioakkumulierbar (Anreicherung in einem Organismus) sein. Diese Eigenschaften nennt man „Cut-off“- oder Ausschlusskriterien.
Geruchsstoffe werden Pflanzenschutzmitteln oft als Repellent zugegeben, um anzuzeigen, dass dort eine Applikation stattfand. Der eigentliche Wirkstoff muss dabei gar nicht riechen. Den Anwohnern oder sonstigen Betroffenen (Spaziergängern etc.) wird bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln besondere Fürsorge zuteil. Entsprechende Auflagen mit Abständen sorgen dafür, dass es bei einer sachgerechten Anwendung keine Auswirkungen gibt. Der Geruch kann dann allenfalls unangenehm sein.
Ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis hilft hier. In einem Gespräch kann der Landwirt in Wohngebieten beispielsweise gebeten werden, andere Mittel anzuwenden.
(Folge 41-2019)