Wochenblatt-Leserin Mareike D. fragt: Ich habe im Frühjahr Gärrest aufgenommen. Dieser hat laut mitgelieferter Analyse 4,4 % N, enthält aber mit 1,66 % nur äußerst wenig NH4. Was bedeutet das für die Düngewirkung und für die Nährstoffbilanz?
Lukas Otten, Referent Düngerecht, Düngeverordnung, LWK NRW, antwortet: Ein bedarfsgerechter Einsatz von organischen Düngemitteln setzt voraus, dass die enthaltenen Nährstoffe bekannt sind. Im Falle von Gärrest schwanken diese Nährstoffgehalte enorm. Dies ist insbesondere davon abhängig, welches Ausgangsmaterial zur Beschickung der Biogasanlage verwendet wird. Verfügt das Ausgangsmaterial über einen hohen Trockensubstanzgehalt, spiegelt sich das in der Regel auch im Gärrest wider. So kann es zu dem verhältnismäßig geringen NH4-N-Gehalt kommen und ist nicht unüblich. Wegen dieser Heterogenität der Nährstoffgehalte werden auch keine Richtwerte für Gärrest ausgewiesen.
Vorgaben der Düngeverordnung
Die rechtlich anzusetzende N-Verfügbarkeit richtet sich grundsätzlich nach den Vorgaben der DüV. Die Mindestwirksamkeit für das jeweilige Düngemittel ist in der DüV vorgegeben und berücksichtigt, wie viel N, neben dem enthaltenen NH4-N, aus der organischen Substanz im Laufe des Anwendungsjahres freigesetzt wird. Je nach Umständen, wie Witterung, Bodenbeschaffenheit, Pflanzendecke und v. a. der Ausbringtechnik, können niedrigere oder sogar höhere tatsächliche Verfügbarkeiten erreicht werden. Die DüV gibt in einer Tabelle (Anlage 3) vor, wie viel des enthalten Gesamt-N-Gehalts bei der Düngung angerechnet werden muss. In diesem Fall eine Mindestwirksamkeit für Gärrest von 60 % (bei Aufbringung auf Ackerland) bzw. 50 % (bei Aufbringen auf Grünland).
Sollte die analysierte NH4-N-Menge höher als die errechnete düngewirksame N-Menge mittels Mindestwirksamkeit ausfallen, muss die enthaltene NH4-Menge verwendet werden. Für das Beispiel in der oben genannten Frage muss also die Mindestwirksamkeit von 60 % auf Ackerland und 50 % auf Grünland angenommen werden, auch wenn der analysierte NH4-Gehalt geringer ausfällt.
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(Folge 23-2023)