Sonntags Gülle fahren?

Mein Nachbar hat den ganzen Sonntag Gülle gefahren. Ist das an einem Sonntag oder auch Feiertag erlaubt oder kann ich bei Wiederholung die Behörden wegen Störung der Sonntagsruhe einschalten?

Die Sonntagsruhe ist in § 3 des Gesetzes über die Sonn- und Feier­tage (Feiertagsgesetz NW) geregelt. Danach sind an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich alle öffentlich bemerkbaren Arbeiten verboten, die geeignet sind, die äußere Ruhe des Tages zu stören, sofern sie nicht besonders erlaubt sind. Hintergrund ist, dass die typische „werktägliche Geschäftigkeit“ an Sonn- und Feiertagen zu ruhen habe.

Entscheidend ist, ob es sich bei der Ausbringung um eine typisch werktägliche Veranstaltung handelt. Abzustellen ist dabei nicht nur auf das Aufbringen der Gülle auf der Fläche, sondern auch auf den entsprechenden landwirtschaftlichen Verkehr auf öffentlichen Straßen sowie die eintretende, unvermeidliche Geruchsbelästigung, insbesondere wenn die Flächen nahe an Wohngebieten liegen. Ist dies, also die öffentliche Bemerkbarkeit, zu...