Inwieweit sich der Holzertrag durch Düngung steigern lässt, hängt von der jeweiligen Nährstoffversorgung der Bäume ab. Auf Standorten mit ausgeglichenem Nährstoffangebot ist keine Ertragssteigerung zu erwarten, während dies in einer Mangelsituation aber durchaus möglich ist. Ein Mangel an Wasser und darin gelösten Nährstoffen führt zu einem geringeren Wachstum. Je nachdem, welcher Nährstoffmangel vorliegt, treten an den Bäumen unterschiedliche Sypmtome auf.
Eine hellgrüne bis gelbgrüne Verfärbung von Blättern und Nadeln deutet auf Stickstoffmangel hin. Graue bis blaugrüne oder braungrüne Nadelspitzen bzw. schmutzig grüne, braune Flecken auf den Blättern lassen auf Phosphormangel schließen. Gelbe Nadelspitzen bzw. Braunfärbung an den Blatträndern, oft verbunden mit nekrotischen Flecken, weisen auf Kaliummangel hin. Allerdings können auch Frost, Pilze und Insekten ähnliche Schadbilder hervorrufen. Daher sollte im Zweifelsfall immer eine Analyse von Blatt- bzw. Nadelproben erfolgen, eventuell zudem eine Untersuchung von Bodenproben. Wenn diese Analysen Defizite ergeben, kann man gezielt vorgehen.
Auf den meisten Waldstandorten in NRW ist aufgrund des Eintrags aus der Luft kein Mangel an Stickstoff zu erwarten. Phosphor ist dagegen auf vielen Standorten knapp. Hier kann eine Düngung förderlich sein. Kalium ist hingegen seltener im Defizit. Ohnehin bietet sich auch deshalb keine Düngung von Kalium an, weil es recht schnell ausgewaschen wird.
Auf sauren Böden kommt je nach aufstockender Baumart eine Kalkung in Betracht. Sie ist aber vor allem indirekt für das Wachstum förderlich. Zwar ist Calcium auch ein Nährstoff, aber hauptsächlich fördert es das Bodenleben und die Bodenstruktur. Eine Kalkung sollte in kleinen Mengen und verteilt auf mehrere Gaben erfolgen.
Ob eine Düngung zu Mehrerträgen führt und sich rechnet, hängt vom Einzelfall ab. Das investierte Geld ist lange festgelegt. Eine Düngung von Waldbeständen ist deshalb nur für ausgesprochene Mangelsituationen zu empfehlen.
Dabei sind neben der Düngemittelverordnung aber auch verschiedene forst- und landschaftsschutzrechtliche Belange zu berücksichtigen.