Gülle trotz Verbot ausgebracht

Ich bin Lohnunternehmer und habe Aufträge für die Gülledüngung zu Getreide. Weil die Böden derzeit wassergesättigt sind, darf ich aber nicht fahren. Wenn mein Auftraggeber dennoch darauf besteht, wer haftet dann?

In diesem Fall würde sowohl gegen den Landwirt als auch ge­gen den Lohnunternehmer ein Ordnungswidrigkeitenverfahren durchgeführt werden. Der Bewirtschafter ist zwar für das, was auf den von ihm bewirtschafteten Flächen passiert, verantwortlich. Aber auch der Lohnunternehmer darf, unabhängig davon ob er beauftragt wurde oder nicht, nichts Verbotenes tun.

Der...