Gülle an die Nährstoffbörse?

Muss ich, um den Erlass zur Düngeverordnung zu erfüllen, wirklich meine Lagerkapazitäten erhöhen? Kann ich nicht über die Nährstoffbörse meine Herbstgülle an Betriebe abgeben, die ausreichend Lagerraum haben, weil sie zum Beispiel keine Viehhaltung mehr betreiben?

In dem Erlass des MKULNV vom 19. März 2012 wird klargestellt, dass die Ausbringung von Gülle, Jauche, Gärresten, Geflügelkot und vergleichbaren Düngern mit wesentlichem Gehalt an verfügbarem Stickstoff im Herbst zu Winterungen und Zwischenfrüchten nur bis zur Höhe des aktuellen N-Düngebedarfes zulässig ist. Es werden Kulturen genannt, bei denen im Herbst kein zusätzlicher N-Düngebedarf besteht. Dies ist der Fall bei Winterweizen nach Mais, Raps,...