Gärreste auf falscher Fläche

Ein Lohnunternehmer hat fälschlicherweise auf einer unserer Wiesen Gärreste aus der Biogasanlage ausgebracht. Unser Nachbar hatte den Lohnunternehmer falsch informiert. Die Wiese wurde von uns schon mit Gülle und Harnstoff gedüngt. Bekommen wir Probleme im Hinblick auf die Düngeverordnung?

Sie sollten die ausgebrachten Gärreste als Import in Ihren Nährstoffvergleich buchen und die Nährstofflieferungen bei Ihren weiteren Düngeplanungen berücksichtigen. Weiterhin sollte der Abgeber die Lieferung in der Meldedatenbank Wirtschaftsdünger NRW auf...