Sie sollten die ausgebrachten Gärreste als Import in Ihren Nährstoffvergleich buchen und die Nährstofflieferungen bei Ihren weiteren Düngeplanungen berücksichtigen. Weiterhin sollte der Abgeber die Lieferung in der Meldedatenbank Wirtschaftsdünger NRW auf Ihren Betrieb melden und Ihnen einen entsprechenden Lieferschein zukommen lassen.
Sollte durch diese Düngergabe die N-Obergrenze (170 kg N tierischer Herkunft pro ha im Betriebsdurchschnitt) überschritten werden, sollten Sie sich eine schriftliche Bestätigung des Missgeschicks von Ihrem Nachbarn oder vom Lohnunternehmer geben lassen, sodass Sie bei einer eventuellen Betriebsprüfung belegen können, dass nicht Sie für die Überschreitung verantwortlich sind.
Gut wäre es, wenn Sie im nächsten Jahr die Düngung so reduzieren können, dass im Durchschnitt von drei Jahren die N-Obergrenze eingehalten wird.