Wir haben bei einem großen Kosmetikhersteller nachgefragt und erfahren, dass auf Kosmetika laut Kosmetikverordnung nur dann ein Mindesthaltbarkeitsdatum vermerkt werden muss, wenn die Erzeugnisse eine Mindesthaltbarkeit von 30 Monaten oder weniger aufweisen. Bei den meisten Kosmetika gehen die Hersteller davon aus, dass die Produkte innerhalb eines Zeitraumes von 30 Monaten verbraucht sind. Daher gibt es kein Mindesthaltbarkeitsdatum.
Länger haltbare Kosmetikprodukte werden mit einem Symbol in Form eines geöffneten Cremetopfes mit einer Monatsangabe gekennzeichnet. Ein Beispiel zeigt die Abbildung.
Diese Herstellerangabe soll den Verbraucher darüber aufklären, wie lange das jeweilige Produkt nach Anbruch problemlos noch verwendet werden kann. Bei sachgemäßer Lagerung sind kosmetische Produkte aber weit über diesen Zeitraum hinaus haltbar.
Lidschatten sollte nach Auskunft von Fachleuten aus der Kosmetikbranche nicht länger als drei Jahre verwendet werden. Wird das Puder in einer gut verschlossenen Dose dunkel aufbewahrt, besteht nur ein geringes Risiko, dass es verdirbt und beispielsweise schimmelt. Durch Alterungsprozesse kann sich das Pulver in seiner Struktur verändern und klumpig oder krümelig werden.
Folgende Merkmale lassen darauf schließen, dass ein Kosmetikprodukt nicht mehr in Ordnung ist:
– deutliche Veränderung des Geruchs,
– Zersetzung, zum Beispiel Aufteilung in verschiedenfarbige Flüssigkeiten oder starker Austritt von Wasser oder Öl,
– Verfärbungen.