Nein, das Geschäft muss kein Geld zurückbezahlen. Wie die Verbraucherzentrale NRW berichtet, ist an der Kasse durch den Vorgang des Bezahlens ein Kaufvertrag zustande gekommen, dem der Verkäufer und der Einkäufer zugestimmt haben. Welcher Preis zuvor am Regal gestanden hat, ist nicht relevant. Das trifft auch für reguläre Preise zu. Wird beispielsweise ein falscher Preis in die Kasse eingegeben und der Kunde zahlt zu viel, hat dieser keinen Anspruch auf eine Rückzahlung. Im umgekehrten Fall ist es genauso. Zahlt der Kunde zu wenig, muss er auch nichts nachzahlen.
Beide Seiten können den Kaufvertrag gerichtlich anfechten. In den meisten Fällen handelt es sich aber um Versehen, die aus Kulanz behoben werden. Ein prüfender Blick beim Kassieren ist immer ratsam.