Wochenblatt-Leserin Karolin G. in L. fragt: Unter unseren Apfel- und Birnenbäumen liegt Fallobst. Welche Früchte kann ich verwenden und welche besser nicht?
Bettina Prösting, Redaktion, antwortet: Fallobst können Sie verwenden, solange es nur Druckstellen vom Herunterfallen aufweist. Am besten verarbeiten Sie das Obst recht zügig nach dem Einsammeln, denn zum Lagern eignet es sich nicht. Die Schadstellen können innerhalb weniger Tage anfangen zu faulen.
Insektenfraß großzügig wegschneiden
Auch Früchte mit Spuren von Insektenfraß lassen sich verwerten, berichtet die Verbraucherzentrale NRW. Die Fachleute empfehlen, beim Entkernen und Schälen alle Schadstellen mit mindestens 2 cm Abstand abzuschneiden. Dann Äpfel und Birnen etwa zum Backen von Kuchen oder für Kompott nutzen.
Faules Obst ist giftig
Dagegen gehört Fallobst, an dem braune, faule Stellen zu sehen sind, auf den Kompost oder in den Biomüll. Dieses Obst ist nicht nur weniger schmackhaft, sondern Braunfäulen sind sogar giftig, warnt die Verbraucherzentrale. Sie können erhebliche Mengen Patulin enthalten. Dieses ist ein Schimmelpilzgift, das zu Erbrechen, Verdauungsbeschwerden und in extremen Fällen sogar zu Organblutungen führen kann. Das Gift ist hitzebeständig und wird beim Kochen und Backen nicht vollständig zerstört.
Da sich in wasserhaltigen Früchten wie Äpfeln und Birnen Schimmelpilzgifte gut verbreiten können, sollten Sie betroffenes Obst bei kleinsten Stellen entsorgen. Wenn auch nicht sichtbar, besteht die Gefahr, dass sich das Schimmelpilzgift bereits in vermeintlich gesundem Gewebe ausgebreitet hat.
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(Folge 35-2023)