Tablettenmörser dienen dazu, Tabletten zu einem Pulver zu zermahlen. Dieses wird dann zum Beispiel durch eine Magensonde gegeben oder ein Patient mit Schluckbeschwerden nimmt es als Pulver mit Wasser oder Speisen ein.
Wenn das Zermörsern seitens des Herstellers erlaubt und seitens des Patienten notwendig ist, ist es natürlich eine sinnvolle Maßnahme, um eine Arzneitherapie überhaupt im Einzelfall zu ermöglichen. Als generelle Maßnahme ist es überflüssig.
Außerdem kann durch Licht-, Feuchtigkeits- und Lufteinfluss die Qualität eines Arzneimittels negativ beeinflusst werden. Abhängig von den galenischen Eigenschaften einer Arzneiform – also: wie ist die Tablette konstruiert? – kann Mörsern zur völligen Unwirksamkeit, zu Über- oder Unterdosierungen oder zu Unverträglichkeiten führen.
Daher ist grundsätzlich im Einzelfall in der Apotheke zu klären, ob das betreffende Arzneimittel zerkleinert werden darf. Zu warnen ist vor offenen Tablettenmörsern, wenn es sich um stark wirksame Arzneistoffe wie zum Beispiel Zytostatika handelt. Denn dann gelangt der Wirkstoff in die Raumluft und beeinträchtigt die Gesundheit desjenigen, der den Mörser betätigt und der anderen Familienmitglieder. Hier ist ein geschlossenes System wie eine Tablettenmühle zu bevorzugen. Sofern Zerkleinern überhaupt nötig und zulässig ist.