Knickeier verwerten: Was ist zu beachten?

Leserfrage: Dürfen wir die Knickeier zu Nudeln oder Gebäck verarbeiten und vermarkten?

Wochenblatt-Leserin Greta P. in H. fragt: Wir halten Legehennen und es fallen dabei auch Knick-, Schmutz- und Brucheier an. Bisher haben wir diese Eier privat verwertet, aber mit der Ausweitung der Hühnerhaltung können wir die Eier nicht mehr alle selbst essen. Wir überlegen, sie zu Nudeln zu verarbeiten. Was ist dabei rechtlich zu beachten?

Charlotte van Gember, Hygiene- und Qualitätsmanagement, Landwirtschaftskammer NRW, gibt Antwort: Brucheier, also Eier, bei denen auch die innere Schalenhaut verletzt ist, dürfen grundsätzlich nicht für die Herstellung von Lebensmitteln verwendet werden. Knick- und Schmutzeier sind der Güteklasse B zuzuordnen und eine Vermarktung an den Endverbraucher ist unzulässig. Darunter fallen auch Einzelhändler,...