Wochenblatt-Leserin Greta P. in H. fragt: Wir halten Legehennen und es fallen dabei auch Knick-, Schmutz- und Brucheier an. Bisher haben wir diese Eier privat verwertet, aber mit der Ausweitung der Hühnerhaltung können wir die Eier nicht mehr alle selbst essen. Wir überlegen, sie zu Nudeln zu verarbeiten. Was ist dabei rechtlich zu beachten?
Charlotte van Gember, Hygiene- und Qualitätsmanagement, Landwirtschaftskammer NRW, gibt Antwort: Brucheier, also Eier, bei denen auch die innere Schalenhaut verletzt ist, dürfen grundsätzlich nicht für die Herstellung von Lebensmitteln verwendet werden. Knick- und Schmutzeier sind der Güteklasse B zuzuordnen und eine Vermarktung an den Endverbraucher ist unzulässig. Darunter fallen auch Einzelhändler, Gastronomiebetriebe, Großküchen oder andere Direktvermarkter.
Eine Abgabe an die Lebensmittel- oder Kosmetikindustrie ist aber möglich. Dazu ist gegebenenfalls eine hygienerechtliche Zulassung erforderlich sowie die Kennzeichnung der Eier mit dem Erzeugercode und/oder mit einem Kreis von mindestens 12 mm Durchmesser und dem mindestens 5 mm hohen Buchstaben „B“ oder mit einem farbigen Punkt (nicht schwarz) von mindestens 5 mm Durchmesser. In der Praxis ist der Absatz kleinerer Mengen jedoch häufig schwierig.
Weiterverarbeitung zu Nudeln oder Eierlikör
Knick- und Schmutzeier können Sie im Sinne der Nachhaltigkeit auch selbst zu beispielsweise Nudeln oder Eierlikör verarbeiten. Dabei sind zahlreiche hygienische Anforderungen einzuhalten und es müssen geeignete Räumlichkeiten vorliegen. Beachten Sie, dass gegebenenfalls eine hygienerechtliche Zulassung erforderlich und das Vorhaben grundsätzlich mit den örtlichen Lebensmittelüberwachungsbehörden abzustimmen ist. Als verarbeitender Betrieb müssen Sie die Lebensmittelsicherheit und Rückverfolgbarkeit gewährleisten und haften für die erzeugten Produkte. Die Lohnherstellung ist eine Alternative zur Selbstproduktion.
Knickeier schnell aufschlagen
Knickeier müssen so schnell wie möglich aufgeschlagen oder verarbeitet werden. Werden aufgeschlagene Eier nicht sofort weiterverarbeitet, sind diese unverzüglich tiefgefroren oder bei einer Temperatur von maximal +4 °C zu lagern. Die Lagerzeit bei +4 °C vor der Verarbeitung darf 48 Stunden nicht überschreiten.
Schmutzeier sind, je nach Verschmutzungsgrad, vor dem Aufschlagen zu waschen und zu trocknen. Das Verfahren der professionellen Reinigung bei der Verwendung von Schmutzeiern sollte vorab mit den Behörden abgestimmt werden.
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(Folge 39-2023)