Wenn Sie als Imker Honig vermarkten, sind Sie nach dem Lebensmittelrecht ein Lebensmittelunternehmer, der für die Sicherheit bzw. gesundheitliche Unbedenklichkeit seines Produktes die Verantwortung trägt. Außerdem müssen Sie die Rückverfolgbarkeit für Ihren Honig gewährleisten. Rückverfolgbarkeit bedeutet, dass man den Prozess der Honigproduktion, -gewinnung und -vermarktung einem Dritten gegenüber nachvollziehbar machen kann. Hierbei spielt die Dokumentation eine wichtige Rolle.
Als Imker gewährleisten Sie diese Rückverfolgbarkeit, indem Sie zum Beispiel ein Bestandsbuch und ein Honigbuch führen. Im Bestandsbuch werden alle Völkerbehandlungen dokumentiert, mindestens aber die Behandlungen mit verschreibungspflichtigen Medikamenten. In das Honigbuch sind alle Daten zur Honiggewinnung einzutragen wie etwa Schleuderdatum, Honigmenge, Wassergehalt, Abfülldatum und Losnummer bzw. Mindesthaltbarkeits-
datum.
Mit dem Etikett des deutschen Imkerbundes erfüllen Sie weitere wichtige Forderungen zur Rückverfolgbarkeit wie Adresse, korrekte Bezeichnung und Füllmenge.
Es ist ratsam, zusätzlich von jeder Charge eine Rückstellprobe abzufüllen und diese bis zum Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums aufzubewahren. So lässt sich im Schadensfall nicht nur die Rückverfolgbarkeit sicherstellen, sondern auch die Unbedenklichkeit der Ware beweisen.
Sobald Sie ein Lebensmittel in einer Verpackung in Verkehr bringen, müssen Sie ein Mindesthaltbarkeitsdatum angeben. Mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum gibt der Hersteller ein Datum an, bis zu dem er die Qualität und Haltbarkeit seines Produktes garantiert. Danach ist das Produkt nicht automatisch verdorben, aber der Hersteller übernimmt keine Garantie mehr. Bei Honig empfiehlt es sich, ein Mindesthaltbarkeitsdatum von bis zu zwei Jahren anzugeben. Danach ist der Honig zwar nicht verdorben, besitzt aber aufgrund der natürlichen Abbau- und Umbauprozesse und der langen Lagerung nicht mehr die ursprüngliche Qualität.