Familienangehörige anmelden?

Bei Arbeitsspitzen helfen meine Verlobte und meine zukünftige Schwiegermutter hin und wieder im Hofladen aus. Handelt es sich bei diesen Personen um mithelfende Familienangehörige? Oder muss ich die Aushilfen auf jeden Fall bei der Krankenkasse anmelden?

Die Mithilfe stellt sich aus arbeitsrechtlicher Sicht nicht als ein Beschäftigungsverhältnis dar, sofern Sie Ihrer Verlobten und zukünftigen Schwiegermutter kein Arbeitsentgelt zahlen. Sollten Sie beiden Helferinnen keine Vergütung zahlen, handelt es sich lediglich um ein Gefälligkeitsverhältnis. Aus „Gefälligkeit“ wird üblicherweise derjenige tätig, der für seine Arbeit keine Vergütung erhält. Da diese Art der Mithilfe nicht als Beschäftigungsverhältnis einzuordnen ist, muss sie auch nicht beim Sozialversicherungsträger angemeldet werden.

Trotzdem genießen beide Helferinnen...