Gründe für Abmahnung genau benennen

Ich bin Auszubildende zur Fleischereifachverkäuferin. Meine Chefin hat mich wegen „Störung des Betriebsklimas“ abgemahnt: Ich hatte mich bei ihr beschwert, dass der Verkaufsbereich mehrmals nicht sauber geputzt war. Eigentlich eine Aufgabe der letzten Schicht. Stattdessen musste ich vor Ladenöffnung reinigen. Ist eine Beschwerde darüber „Störung des Betriebsklimas“ und ist das überhaupt ein Grund für eine Abmahnung?

Eine Abmahnung wäre nur dann gerechtfertigt, falls Sie gegen Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis verstoßen hätten. Allein der Umstand, dass Sie Ihre Ausbilderin auf ein Fehlverhalten Ihrer Kollegen hingewiesen haben, stellt noch keine Pflichtverletzung dar. Eine solche könnte allenfalls dann vorliegen, falls Sie hierfür keine angemessene Form bzw. keinen angemessenen Ton gewählt hätten.

Für eine „Störung des Betriebsfriedens“ müsste grundsätzlich noch eine...