Wochenblatt-Leserin Ursula P. in L. fragt: Unsere Tochter möchte nach der zehnten Klasse eine landwirtschaftliche Ausbildung machen. Wir überlegen, ob sie erst Fachabitur bestehend aus einem Jahr Praktikum und einem Jahr Berufsschule macht und dann eine Ausbildung anschließt oder ob sie drei Jahre in die Lehre geht. Falls sie sich für das Fachabitur entscheidet, wird das Praktikantenjahr als erstes Ausbildungsjahr anerkannt?
Dr. Barbara Laubrock, Geschäftsbereich Berufsbildung, Fachschulen,Landwirtschaftskammer NRW, informiert: Viele Jugendliche haben nach Ableistung der zehnjährigen Schulpflicht zunächst keine Lust mehr auf Schule und streben deshalb eine duale Berufsausbildung an. Allerdings besteht dann auch Berufsschulpflicht. An ein bis zwei Tagen je Woche müssen sie den Unterricht besuchen.
Alternativ zur dreijährigen Ausbildung besteht die Möglichkeit, zunächst die Fachoberschule Klasse 11 und 12 zu besuchen. Der Unterricht in Klasse 11 umfasst 480 Stunden. Unterrichts- und Praktikumszeiten werden von den Schulen festgelegt. In Klasse 12 findet Vollzeitunterricht statt.
Ausbildungsverkürzung mit Fachhochschulreife
Mit der Fachhochschulreife, die nach Klasse 12 erworben wird, ist bei einer sich anschließenden dualen Berufsausbildung eine Verkürzung der Ausbildungsdauer auf zwei Jahre möglich.
Aber auch mit dem erfolgreich abgeschlossenen Praktikum in der Klasse 11 kann schon eine Verkürzung der Berufsausbildung auf zwei Jahre beantragt werden, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind: Das Praktikum muss in einem anerkannten Ausbildungsbetrieb und demselben Beruf abgeleistet werden, in dem die Abkürzung beantragt wird.
Auch mit Jahrespraktikum
Nach Beendigung des Praktikums bestätigt der Praktikumsbetrieb den Praktikantinnen und Praktikanten die ordnungsgemäße Durchführung des Praktikums. Diese Bescheinigung ist dem Berufsausbildungsvertrag mit dem Antrag auf Verkürzung beizufügen.
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(Folge 5-2024)