Gemüsebau

Bewertung der Rettich- und Radiesblätter für weitere 3 Jahre ausgesetzt

Pflanzenschutz-Spezial Nr. 33 vom 14.10.2021

Mit der VERORDNUNG (EU) 2021/1771 wurde die Übergangsfrist für die Rückstandsbewertung der Rettichblätter (incl. Radieschen) bis zum 1. Januar 2025 verlängert.


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