Bewertung der Rettich- und Radiesblätter für weitere 3 Jahre ausgesetzt
Pflanzenschutz-Spezial Nr. 33 vom 14.10.2021
von
LWK NRW
Mit der VERORDNUNG (EU) 2021/1771 wurde die Übergangsfrist für die Rückstandsbewertung der Rettichblätter (incl. Radieschen) bis zum 1. Januar 2025 verlängert.
Mit der VERORDNUNG (EU) 2021/1771 wurde die Übergangsfrist für die Rückstandsbewertung der Rettichblätter (incl. Radieschen) bis zum 1. Januar 2025 verlängert.