Gemüsebau

Aktualisierung der Anwendungsbestimmungen für Rodentizide

Pflanzenschutz-Spezial Nr. 6 vom 03.03.2023

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 21.02.2023 die Anwendungsbestimmungen
für rodentizide Köder gegen Feldmäuse aktualisiert.
Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Zinkphosphid sind als Ködermittel zur Bekämpfung von Feld-, Erdund
Rötelmaus in verschiedenen Kulturen zugelassen. Gemäß den Vorgaben der Pflanzenschutzanwendungsverordnung
darf die Ausbringung außerhalb von Forsten nur verdeckt erfolgen.
Die Zulassung dieser Mittel wurde – in Abhängigkeit von der Art der Ausbringung – mit verschiedenen
Anwendungsbestimmungen verbunden, um eine sichere Verwendung der auch für Nichtziel-Wirbeltiere
(z. B. Vögel) toxischen Ködermittel zu gewährleisten. Einige dieser Anwendungsbestimmungen sind
vom BVL nun geändert und auf einen für die zugelassenen Mittel konsistenten Stand gebracht worden.
Betroffen sind die folgenden zugelassenen Mittel und Vertriebserweiterungen:

Die Änderungen betreffen die folgenden Anwendungsbestimmungen:

Gewässerschutz

  • NW704 (10 m Mindestabstand zu Gewässern) entfällt, Ersatz durch NW642-1
    NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können...


Mehr zu dem Thema